Die Aufladung GOTHAs MITARBEITERKARTE können Arbeitgeber unkompliziert und datenschutzkonform mit dem gewünschten Betrag verwalten und veranlassen.
Anders als bei GOTHA GUTSCHEIN, ist GOTHAs MITARBEITERKARTE wieder aufladbar und die vorhandenen Guthaben ansparbar. Die Gutscheinkarte kann auf Wunsch auch mit dem Firmenlogo versehen werden. Die Kosten für die Einrichtung sind vom Arbeitgeber zu tragen.
Arbeitnehmer können die GOTHAs MITARBEITERKARTE nach der Aufladung direkt einlösen.












