Werden Sie ein Teil von uns!
Schon über 70 Gewerbe sind am Gotha Gutschein beteiligt und es werden immer mehr. Durch die außerordentliche Resonanz kommt dem örtlichen Einzelhandel, den Dienstleistern, bzw. den derzeit teilnehmenden Unternehmen ein zusätzlicher Umsatz zu Gute, der nicht über das Internet abfließt. Mitmachen lohnt sich!
Sichern Sie den Umsatz im Landkreis Gotha und verhelfen Sie dem Gotha Gutschein zu noch mehr Popularität.
Eine Mitgliedschaft im Gewerbeverein Gotha e.V. ist hierbei nicht notwendig – jeder Einzelhändler, Gastronom und Dienstleister aus dem Landkreis Gotha ist herzlich willkommen.
So werden Sie Händler, bzw. Akzeptanzstelle:
1. Drucken Sie sich dieses Formular aus.
2. Füllen Sie das Formular vollständig aus.
3. Senden Sie uns das Formular via E-Mail oder Fax an (03621) 22 78 84
Annahmestellen-Logo zur eigene Verwendung
Nutzungsgenehmigung
Der Markeninhaber gestattet dem Markennutzer, das Logo „Gotha Gutschein“ ausschließlich für den Zweck des Bewerbs als Annahmestelle im Landkreis Gotha zu verwenden.
Benutzungsform
Die Marke darf nur in der festgelegten Form benutzt werden. Dabei ist der Markenstil einzuhalten. Die Einhaltung der Markenstilregeln wird durch den Markeninhaber überwacht. Der Markennutzer stellt dem Markeninhaber hierfür je ein Belegexemplar bzw. bei Nutzung in Onlinemedien Screenshot und Hyperlink zur Verfügung.
Pflichten des Markennutzers
Mit Nutzung verpflichtet sich der Markennutzer, die Marke gemäß § 1 anzuwenden. Der Markennutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Handeln und seine Maßnahmen (z.B. Produkte, Dienstleistungen, Werbemaßnahmen) § 1 dieser Vereinbarung entsprechen.
Die Verwendung der Marke darf nicht in einer Art und Weise angelegt werden, die dem Ruf und dem Ansehen des Gewerbevereins Gotha, der Kooperationspartner oder einer sonstigen öffentlichen oder privaten Einrichtung schadet.
Bei Nichteinhaltung der Markenregeln wird der Markennutzer von den allgemeinen Marketingmaßnahmen des Markeninhabers ausgeschlossen und der Nutzungsvertrag fristlos durch den Markeninhaber gekündigt.
Nutzungsgebühr
Eine Nutzungsgebühr wird nicht erhoben.
Informationspflicht
Markeninhaber und Markennutzer unterrichten sich gegenseitig über mögliche Beeinträchtigungen oder Falschnutzung der Marke durch Dritte.
Haftungsausschluss
Der Markeninhaber übernimmt keine Haftung für Ansprüche jeglicher Art, die auf die Nutzung der Marke zurückzuführen sind.
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