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Händler-Anmeldung

Werden Sie ein Teil von uns!

Schon über 100 Gewerbe sind am Gotha Gutschein beteiligt und es werden immer mehr. Durch die außerordentliche Resonanz kommt dem örtlichen Einzelhandel, den Dienstleistern, bzw. den derzeit teilnehmenden Unternehmen ein zusätzlicher Umsatz zu Gute, der nicht über das Internet abfließt. Mitmachen lohnt sich!

Sichern Sie den Umsatz im Landkreis Gotha und verhelfen Sie dem Gotha Gutschein zu noch mehr Popularität. Eine Mitgliedschaft im Gewerbeverein Gotha e.V. ist hierbei nicht notwendig – jeder Einzelhändler, Gastronom und Dienstleister aus dem Landkreis Gotha ist herzlich willkommen.

Hiermit bestätige ich meine Beteiligung am Projekt „Gotha Gutschein“ des Gewerbeverein Gotha e.V. in Kooperation mit der Stadt Gotha und der KulTourStadt Gotha GmbH und die Aufnahme in die Liste der teilnehmenden Firmen.

Kurz und knapp! Wissenswerte zum Gotha Gutschein:

  • einmalige Startgebühr von 50,00 € brutto wird durch den Gewerbeverein Gotha e.V. berechnet,
  • keine weiteren laufenden Kosten;
  • Bearbeitungsgebühr von 60 Cent pro Gutschein, erst bei Gutscheinentwertung;
  • gemeinsame Bewerbung des gesamten Systems;
  • kostenfreies Werbematerial für den Gutschein

Das gratis Starterpaket enthält:

  • Aufkleber zur Kenntlichmachung als Annahmestelle
  • Flyer mit allgemeinen Informationen, den Verkaufsstellen und einigenAnnahmestellen (inkl. Aufsteller)
  • Plakate
  • Listung als Annahmestelle auf www.gotha-gutschein.de

Die Auszahlung der in den Annahmestellen eingelösten Gutscheine wird wie folgt gehandhabt:

Die Gutscheine werden wie ein regulärer Gutschein angenommen und im vorgesehenen Feld abgestempelt. Die nummerierten Abrisse werden an das Referat für Wirtschaftsförderung der Stadt Gotha gesendet:

Stadtverwaltung Gotha
Referat für Wirtschaftsförderung z.Hd. Frau Kupfer
Ekhofplatz 24
99867 Gotha

  • Je Gutschein werden 9,40 € (der Gesamtbetrag abzüglich einer Gebühr von 0,60 €), als Summe der eingereichten Gutscheine im Rhythmus von 14 Tagen, auf das angegebene Unternehmenskonto überwiesen.
  • Kosten für die Annahmestelle entstehen somit nur, wenn die Kunden den Gutschein im Geschäft einlösen.
  • Werbung für den Gotha Gutschein und die teilnehmenden Annahmestellen erfolgt über die Kanäle des Gewerbevereins Gotha e.V., der KulTourStadt Gotha GmbH und der Stadtverwaltung Gotha.Die Werbung bezieht sich sowohl auf Printmedien als auch Onlinewerbung.
  • Sollte das Projekt Gotha Gutschein eingestellt werden, ist die Rückgabe der 2 Gutscheinabrisse bis 2 Wochen nach der Gültigkeit des Gutscheins möglich

Hiermit bestätige ich meine Beteiligung am Projekt „Gotha Gutschein“ und die Aufnahme in die Liste der teilnehmenden Firmen.

Firma

Ansprechpartner

Login

Dateien

Neben der Veröffentlichung des Hauptgeschäftes sollen auch folgende Filiale(n) bzw. Zweigstelle(n) veröffentlicht werden:

Die Gutschriften sollen auf folgendes Konto überwiesen werden:

Ihre abweichende Lieferadresse

* hierbei handelt es sich um ein Pflichtfeld

Weiterhin erkläre ich mich mit folgenden Bedingungen einverstanden:

  • das Geschäft nimmt ab dem Datum der Bestätigung den Gotha Gutschein als Zahlungsmittel an
  • Restguthaben des Gutscheins werden nicht ausgezahlt, können aber durch einen ladeneigenen Gutschein ausgegeben werden
  • die Auszahlung des Guthabens erfolgt alle 14 Tage
  • Kennzeichnung des Geschäfts als Annahmestelle des Gotha Gutscheins mit den bereitgestellten Werbemitteln
  • Auslage der Informationsflyer im Geschäft
  • Aktive Werbung für den Gotha Gutschein durch das Verteilen der Flyer
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