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Für Arbeitgeber

Regelmäßige Zuwendungen durch steuerfreie Sachbezüge für Ihre Angestellten | Mitarbeiterbenefits


Um sich vom Mitbewerber abzuheben und Fachkräfte an das Unternehmen zu binden, setzen immer mehr Unternehmen auf betriebliche Zusatzleistungen. Unser Gotha Gutschein ist hierbei ein sehr beliebter Benefit, mit welchem sich Ihre Mitarbeiter eigene Wünsche erfüllen.

So können Sie den Gotha Gutschein abonnieren:

1. Drucken Sie sich dieses Formular aus.

2. Füllen Sie das Formular vollständig aus.

3. Senden Sie uns den Antrag via E-Mail an info@gotha-gutschein.de oder Fax an (03621) 22 78 84

Was muss der Abonnent / das Unternehmen wissen?

Eine für Sie als Arbeitgeber wirkungsvolle und attraktive betriebliche Zusatzleistung ist die Sachbezugslösung wie der 50-Euro-Sachbezug (seit 2022).

Warum?
Weil Sie somit Ihrem Mitarbeiter jeden Monat einen Benefit gewähren können, welcher einen echten Mehrwert hat: Ihre Mitarbeiter entscheiden selbst, was sie mit ihrem Extra machen.

Ihr Mitarbeiter erfährt somit eine ganz persönliche Wertschätzung und der Benefit ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer komplett steuer- und sozialabgabenfrei (EStG §8, Absatz 2, Satz 11) !

Die wohl bekannteste Form des 50-Euro-Sachbezugs war für viele bisher der monatliche Tankgutschein oder Kartensysteme, deren Umsatz oft ins Internet abfließt. - Mit unserem Gotha Gutschein gibt es hierzu eine tolle und regionale Alternative! Wichtig ist, dass die Steuerfreigrenze exakt im monatlichen Rahmen bleibt. Wird sie auch nur um einen Cent überschritten, müssen alle gewährten Leistungen Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflichtig versteuert werden. Den Übertrag eines Restbetrags aus der 50-Euro-Grenze von einem Monat in einen anderen hat der Gesetzgeber ausgeschlossen. Die jeweilige Buchhaltung muss die Höhe der Sachbezugsleistungen genau berechnen und überschauen können. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem die Mitarbeiter die 50 Euro erhalten haben. Wann der Beschenkte die 50 Euro einlöst, bleibt ihm dagegen frei überlassen. So ist es Ihnen als Arbeitgeber zwar nicht möglich, die monatlichen Freibeträge „anzusparen“, dem Mitarbeiter mit einem Gotha Gutschein aber schon.

Echte Benefits, die ankommen

Bis zu 600 Euro mehr im Jahr zusätzlich zum Gehalt für Ihre Mitarbeiter: Führen Sie als Arbeitgeber im Rahmen der 50-Euro-Freigrenze (12 x 50,00 Euro) echte Benefits ein, die bei Ihrer Belegschaft ankommen.
 

Höhere Produktivität, weniger Fehlzeiten

Motivierte Mitarbeiter sind leistungsstärker und weniger oft krank. Das spart Ihrem Unternehmen viel Geld und Ärger. Wir helfen Ihnen, einen Motivationsturbo zu zünden und jeden Monat neue Anreize für Ihre Mitarbeiter zu schaffen.

Welche Vorteile haben Sie noch?

Sie bieten Ihren Mitarbeitern ein stetig wachsendes Portfolio an Annahmestellen. Neben dem Shopping kann der Gutschein auch für kulinarische Erlebnisse oder kulturelle Veranstaltungen verwendet werden. So ist für die ganze Familie etwas dabei.
Und das Wichtigste – Sie unterstützten die lokale Wirtschaft!

Wie erfolgt das Abonnement und die Abrechnung?

Sie können für Ihr Unternehmen einzelne Gutscheine bestellen oder ein monatliches Abonnement abschließen und bezahlen dabei lediglich den Gutscheinbetrag. Die Mindestlaufzeit für ein Abonnement sind 12 Monate, danach können Sie zum 15. eines jeden Monats zum Ende des Folgemonats kündigen. Sie erhalten beim Abschließen eines Abonnements einmalig eine Dauerrechnung zur monatlichen Überweisung. Sie können bis zu 5 Gutscheine pro Monat Lohnsteuer- und Sozialabgaben befreit an jeden Mitarbeiter ausgeben (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG). Für Ihre Arbeitnehmer gilt das Zuflussprinzip. Er kann also im Falle der monatlichen Gewährung von Sachbezügen in Form des Gotha Gutscheins das Guthaben beliebig lange ansparen. Der Gotha Gutschein hat eine Gültigkeit von 3 Kalenderjahren und ist auch kombiniert einlösbar.Wir bieten ein breites Portfolio an Annahmestellen, welches sich zukünftig auf den gesamten Landkreis ausweiten soll. Eine aktuelle Übersicht der teilnehmenden Annahmestellen finden Sie unter: www.gotha-gutschein.de. Auch stellen wir Ihnen gern Informationsmaterial für Ihre Mitarbeiter zur Verfügung.



Ansprechpartner bei Rückfragen: B2B_Flyer  

 

Stadt Gotha

Citymanagement
Frau Elisabeth Kupfer
Neumarkt 10
99867 Gotha
Telefon: (0 36 21) 7386 332

oder

Gewerbeverein Gotha e. V.

Herr Andreas Dötsch
Mönchelsstraße 19
99867 Gotha
Telefon: (0 36 21) 350 50 28

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