Der Gotha Gutschein wünscht seinen Partnern und Kunden ein gesundes neues Jahr! 2025 Geschenke GOTHA´s MITARBEITERKARTE Sonderedition 1250

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG

Gewerbeverein Gotha e.V.
Mönchelsstraße 19
99867 Gotha
Deutschland

Tel.: 03621-3505028
Fax: 03621-227884
Kontakt-Mail: info@gewerbeverein-gotha.de
Buchhaltung/Rechnung: erechnung@gewerbeverein-gotha.de

Registergericht: Gotha
Registernummer: VR141441

Vertretungsberechtigter Vorstand:
Andreas Dötsch (Vorsitzender)
Darya Inochentsy (Stellv. Vorsitzende)
Matthias Goldfuß (Fachvorstand)
Elisabeth Kupfer (Fachvorstand)
Robert Luhn (Fachvorstand)
Michael Mempel (Schatzmeister)

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/odr

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Verantwortliche/r i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV:
Andreas Dötsch, Mönchelsstraße 19, 99867 Gotha

Bankverbindung
VR Bank in Thüringen eG
Gewerbeverein Gotha e. V. THK “G (209317)
Konto-Nr.: 209317
IBAN:  
BIC: GENODEF1MU2

Der GOTHA GUTSCHEIN ist eine Kooperation aus:

Gewerbeverein Gotha e.V.
Mönchelsstraße 19
99867 Gotha
Telefon: (0 36 21) 350 50 28

und

Citymanagement der Stadt Gotha
Stadtverwaltung Gotha
Frau Elisabeth Kupfer
Büro des Oberbürgermeisters
Hauptmarkt 1 – 99867 Gotha
PF: 10 02 02 – 99867 Gotha
Telefon: 03621-7386332

und

KulTourStadt Gotha GmbH
Brühl 4
99867 Gotha
Telefon: (0 36 21) 510 430 

 

Gestaltung und grafische Umsetzung von Content & Print:

KulTourStadt Gotha GmbH
Brühl 4
99867 Gotha
Telefon: (0 36 21) 510 430

Barrierefreiheit

Das GOTHA GUTSCHEIN-Team verfolgt das Ziel einer inklusiven Gesellschaft, in der alle Menschen die Möglichkeit haben, ein selbstbestimmtes Leben zu führen – sowohl in Deutschland als auch in Europa. Dabei spielt die Barrierefreiheit eine zentrale Rolle. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde im Juli 2021 in deutsches Recht überführt und setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA), um.

Konkret fördert das BFSG die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen. Es legt spezifische Anforderungen für Produkte und Dienstleistungen fest, die nach dem 28. Juni 2025 auf den Markt gebracht werden oder für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden. Dazu gehören unter anderem der gesamte Online-Handel, Hardware, Software sowie überregionale Personenverkehrsdienste oder Bankdienstleistungen1.

Das GOTHA GUTSCHEIN-Team hat sich nicht nur der Barrierefreiheit verschrieben, sondern auch der Nachhaltigkeit und Regionalität. Diese drei Prinzipien bilden die Grundlage unserer Selbstverpflichtung. Wir sind bestrebt, Produkte und Dienstleistungen anzubieten, die für alle zugänglich sind, die Umwelt schonen und regionale Wirtschaftskreisläufe stärken. Indem wir die Anforderungen des BFSG erfüllen und uns für eine inklusive Gesellschaft einsetzen, tragen wir dazu bei, dass alle Menschen gleichermaßen von unseren Angeboten profitieren können.

Unsere Partner

Um die Kaufkraft in Gotha sowie dem Landkreis Gotha zu fördern und zu binden, bringt der Gewerbeverein Gotha e. V. in Kooperation mit der Stadt Gotha, der KulTourStadt Gotha GmbH den Gotha Gutschein auf den Markt. Besonderer Dank gilt der VR Bank in Thüringen eG, den Stadtwerke Gotha GmbH, dem Landkreis Gotha und der Kreissparkasse Gotha, für die finanzielle und tatkräftige Unterstützung.

Kreissparkasse Gotha

Barrierefreiheit