Angaben gemäß § 5 DDG
Gewerbeverein Gotha e.V.
Mönchelsstraße 19
99867 Gotha
Deutschland
Tel.: 03621-3505028
Fax: 03621-227884
Kontakt-Mail: info@gewerbeverein-gotha.de
Buchhaltung/Rechnung: erechnung@gewerbeverein-gotha.de
Registergericht: Gotha
Registernummer: VR141441
Vertretungsberechtigter Vorstand:
Andreas Dötsch (Vorsitzender)
Darya Inochentsy (Stellv. Vorsitzende)
Matthias Goldfuß (Fachvorstand)
Elisabeth Kupfer (Fachvorstand)
Robert Luhn (Fachvorstand)
Michael Mempel (Schatzmeister)
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/odr
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Verantwortliche/r i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV:
Andreas Dötsch, Mönchelsstraße 19, 99867 Gotha
Bankverbindung
VR Bank in Thüringen eG
Gewerbeverein Gotha e. V. THK “G (209317)
Konto-Nr.: 209317
IBAN: 0100 2093 17
BIC: GENODEF1MU2
Der GOTHA GUTSCHEIN ist eine Kooperation aus:
Gewerbeverein Gotha e.V.
Mönchelsstraße 19
99867 Gotha
Telefon: (0 36 21) 350 50 28
und
Citymanagement der Stadt Gotha
Stadtverwaltung Gotha
Frau Elisabeth Kupfer
Büro des Oberbürgermeisters
Hauptmarkt 1 – 99867 Gotha
PF: 10 02 02 – 99867 Gotha
Telefon: 03621-7386332
und
KulTourStadt Gotha GmbH
Brühl 4
99867 Gotha
Telefon: (0 36 21) 510 430
Gestaltung und grafische Umsetzung von Content & Print:
KulTourStadt Gotha GmbH
Brühl 4
99867 Gotha
Telefon: (0 36 21) 510 430
Barrierefreiheit
Das GOTHA GUTSCHEIN-Team verfolgt das Ziel einer inklusiven Gesellschaft, in der alle Menschen die Möglichkeit haben, ein selbstbestimmtes Leben zu führen – sowohl in Deutschland als auch in Europa. Dabei spielt die Barrierefreiheit eine zentrale Rolle. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde im Juli 2021 in deutsches Recht überführt und setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA), um.
Konkret fördert das BFSG die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen. Es legt spezifische Anforderungen für Produkte und Dienstleistungen fest, die nach dem 28. Juni 2025 auf den Markt gebracht werden oder für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden. Dazu gehören unter anderem der gesamte Online-Handel, Hardware, Software sowie überregionale Personenverkehrsdienste oder Bankdienstleistungen1.
Das GOTHA GUTSCHEIN-Team hat sich nicht nur der Barrierefreiheit verschrieben, sondern auch der Nachhaltigkeit und Regionalität. Diese drei Prinzipien bilden die Grundlage unserer Selbstverpflichtung. Wir sind bestrebt, Produkte und Dienstleistungen anzubieten, die für alle zugänglich sind, die Umwelt schonen und regionale Wirtschaftskreisläufe stärken. Indem wir die Anforderungen des BFSG erfüllen und uns für eine inklusive Gesellschaft einsetzen, tragen wir dazu bei, dass alle Menschen gleichermaßen von unseren Angeboten profitieren können.