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Neben der Veröffentlichung des Hauptgeschäftes sollen auch folgende Filiale(n) bzw. Zweigstelle(n) veröffentlicht werden:

Die Gutschriften sollen auf folgendes Konto überwiesen werden:

Ihre abweichende Lieferadresse

* hierbei handelt es sich um ein Pflichtfeld

Weiterhin erkläre ich mich mit folgenden Bedingungen einverstanden:

  • das Geschäft nimmt ab dem Datum der Bestätigung den Gotha Gutschein als Zahlungsmittel an
  • Restguthaben des Gutscheins werden nicht ausgezahlt, können aber durch einen ladeneigenen Gutschein ausgegeben werden
  • die Auszahlung des Guthabens erfolgt alle 14 Tage
  • Kennzeichnung des Geschäfts als Annahmestelle des Gotha Gutscheins mit den bereitgestellten Werbemitteln
  • Auslage der Informationsflyer im Geschäft
  • Aktive Werbung für den Gotha Gutschein durch das Verteilen der Flyer
Eisenach Gutschein